
Heilpraktiker für Psychotherapie
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie verfüge ich über eine behördliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, psychotherapeutisch tätig zu sein. Die Erlaubnis wird nach einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt erteilt. Dabei wird geprüft, ob die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine verantwortungsvolle und sichere Begleitung vorhanden sind.
Ihre Sicherheit hat Vorrang. Körperliche Ursachen können seelische Beschwerden mit beeinflussen. Bei neuen, unklaren oder akuten Beschwerden ist es daher wichtig, diese ärztlich abklären zu lassen. Ob und wann das in Ihrer Situation sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam.
Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, in einer medizinischen Notfallsituation oder bei einer akuten psychischen Krise wenden Sie sich bitte sofort an den Notruf 112, den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117, eine psychiatrische Notaufnahme oder den Krisendienst in Ihrer Region.